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Trabrennbahn Dinslaken - Klumbies-de

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Informationen zur Quelle

Diese Texte wurden mithilfe von KI erstellt. Dabei wurden auch Informationen aus dem Web und dem Knowledge Graph von Google verwendet, einer Sammlung von Informationen zu Personen, Orten und Dingen. Generative KI befindet sich noch in der Entwicklung. Die Qualität der Informationen kann variieren. Sie können die Informationen unter den bereitgestellten Links selbst überprüfen.


Was ist aus der Trabrennbahn Dinslaken geworden?

Der reguläre Trabrennsport auf der Trabrennbahn Dinslaken ist seit dem 31. Dezember 2022 Geschichte. Nach fast 70 Jahren Vereinsgeschichte am Bärenkamp wurde der Pachtvertrag einvernehmlich aufgelöst. Das rund 15 Hektar große Areal nahe der Innenstadt befindet sich seitdem in der Transformation zu einem modernen, nachhaltigen Wohnquartier. [1, 2, 3, 4]

Die aktuellen Entwicklungen und Pläne für das Gelände gestalten sich wie folgt:

🏠 Geplantes Wohnquartier und aktuelle Hürden

Unter dem Projekttitel Zukunft Trabrennbahn plant die Stadt Dinslaken gemeinsam mit der Flächenentwicklungsgesellschaft DIN FLEG mbH ein urbanes, sozial gemischtes Viertel für über 1.200 Menschen. Geplant sind etwa 700 bis 800 Wohneinheiten, viel bezahlbarer Wohnraum, Grünflächen und soziale Begegnungsorte. [1, 4, 5]

Das Großprojekt stand und steht jedoch vor personellen und bürokratischen Herausforderungen:

  • Finanzieller Stillstand & Planänderung: Weil sich Dinslaken in der Haushaltsicherung befindet, lag das Projekt zeitweise brach. Anfang 2026 legte die Verwaltung neue Szenarien vor, um Kosten zu senken. Favorisiert wird eine modifizierte Lösung: Ein rund 1,8 Hektar großer Teilbereich (der ehemalige Parkplatz im Süden) soll unerschlossen an einen privaten Investor verkauft werden, der diesen Bereich selbst erschließt. Die restlichen Flächen sollen überwiegend verkauft und zu einem kleinen Teil im Erbbaurecht vergeben werden, um das städtische Budget zu entlasten. [6, 7]
  • Rechtliche Unsicherheit durch Regionalplan: Ende August / Anfang September 2026 musste sich die Politik in Sondersitzungen mit einem neuen Problem befassen: Das Oberverwaltungsgericht NRW hat den übergeordneten Regionalplan Ruhr für unwirksam erklärt. Da das Dinslakener Wohnprojekt auf diesem Plan basiert, wird derzeit geprüft, inwieweit das Urteil die finale Umsetzung verzögert. [5]

🏗️ Was ist bereits auf dem Gelände passiert?

Trotz der politischen und finanziellen Diskussionen laufen die Vorbereitungen vor Ort: [6]

  • Der erste Bauabschnitt des Rückbaus ist bereits beendet.
  • Das ehemalige „Aktiven Center“ sowie die Stallungen im westlichen Teil des Geländes wurden abgerissen.
  • Aktuell findet auf dem Areal die Aufbereitung des Bauschutts statt. Das Projekt wurde zudem auf Fachmessen wie der polis Convention 2026 vorgestellt und bereits im Vorfeld für seine Nachhaltigkeit mit dem DGNB-Zertifikat in Platin ausgezeichnet. [6]

Die bauliche Realisierung der neuen Wohngebäude soll – sofern die rechtlichen Hürden des Regionalplans zeitnah geklärt werden – schrittweise in den kommenden Jahren erfolgen. [4, 5]

[1] https://www.zukunft-trabrennbahn.de

[2] https://de.wikipedia.org

[3] https://www.altstadt-dinslaken.de

[4] https://www.zukunft-trabrennbahn.de

[5] https://www.dinslaken.de

[6] https://www.zukunft-trabrennbahn.de

[7] https://www.nrz.de

Details zu den geplanten Wohnformen und Klimaschutzkonzepten des neuen Quartiers

Das neue Quartier auf dem Areal der ehemaligen Trabrennbahn Dinslaken ist als innovatives Leuchtturmprojekt für nachhaltiges, urbanes Leben konzipiert. Das übergeordnete Ziel des Projekts Zukunft Trabrennbahn ist eine ausgewogene Mischung aus sozialer Vielfalt und strengem Klimaschutz. [1, 2, 3, 4]

Die konkreten Pläne zu den Wohnformen und den ökologischen Konzepten gliedern sich in folgende Schwerpunkte:

🏘️ Geplante Wohnformen: Vielfalt und Gemeinschaft

Das Quartier soll ein lebendiges Viertel für über 1.200 Menschen aller Einkommens- und Altersgruppen werden. Die Stadt setzt hierbei auf eine Bürgerbeteiligung und hat ein eigenes Wohnprojektenetzwerk ins Leben gerufen: [1, 2, 3]

  • Hohe Förderquote: Zwischen 30 % und 50 % der Wohneinheiten sollen öffentlich geförderter bzw. preisgebundener Wohnraum werden, um bezahlbares Wohnen für Familien und Geringverdiener zu garantieren. [1, 2]
  • Gemeinschaftliche Wohnprojekte (Cohousing): Ein zentraler Fokus liegt auf alternativen Wohnformen. Es gibt feste Planungen und Interessentengruppen für Mehrgenerationen-Wohnen, inklusives Wohnen sowie spezielle barrierefreie Wohnanlagen für Seniorinnen und Senioren. [1, 2]
  • Flexible Gebäudetypen: Vorgesehen ist ein Mix aus kompakten, barrierefreien Bungalows (ca. 40–50 m²), bezahlbaren 3,5- bis 4,5-Zimmer-Wohnungen für Familien und sogar der Integration von Tiny Houses (sowohl zur Miete als auch zum Kauf). [1, 2]

🌿 Klimaschutz und Klimafolgenanpassung

Das Projekt wurde bereits im Vorfeld für seine Nachhaltigkeit mit dem DGNB-Zertifikat in Platin ausgezeichnet – insbesondere, weil schon der Rückbau der alten Rennbahnelemente die Kriterien für zirkuläres Bauen und vollständige Materialwiederaufbereitung erfüllt. Für das spätere Quartier greifen weitreichende Umweltauflagen: [1, 2, 3]

  • Strikte Begrenzung der Bodenversiegelung: Um das Mikroklima zu schonen und der Gefahr von Starkregen zu begegnen, gilt ein strenges Versiegelungsverbot. Große Teile des 15 Hektar großen Areals bleiben als innenstadtnahe Grün- und Sukzessionsflächen erhalten. [1, 2, 3]
  • Schwammstadt-Prinzip & Grüne Infrastruktur: Dächer und Fassaden der Neubauten werden verpflichtend begrünt. Diese dienen der natürlichen Dämmung, halten Regenwasser zurück und kühlen das Quartier an heißen Sommertagen ab. Zudem fungieren die Grünzüge als ökologischer Trittstein zur nahegelegenen, renaturierten Emscher. [1, 2, 3]
  • Solarenergie & Effizienz: Auf den Dächern ist eine umfassende Integration von Photovoltaik-Anlagen (PV) vorgeschrieben. Die Gebäude werden nach modernsten energetischen Standards (wie dem KfW-Effizienzhaus-Standard) errichtet. [1, 2]

🚗 Das Mobilitätskonzept: Autofreier Innenraum

Damit die Straßen nicht von parkenden Autos dominiert werden, wird das Quartier nach dem Prinzip der verkehrsberuhigten Zone geplant: [1]

  • Quartiersgaragen: Der ruhende Verkehr (Pkw von Anwohnenden und Gästen) wird komplett an den Rändern des Areals in zentralen Quartiers- oder Tiefgaragen gebündelt.
  • Lebenswerter Straßenraum: Durch das Fehlen von Parkstreifen an den Häusern werden die Straßen und Plätze im Inneren zu reinen Aufenthalts-, Spiel- und Begegnungsräumen.
  • E-Mobilität: Die Garagenplätze werden flächendeckend mit Ladeinfrastruktur (Wallboxes) für Elektrofahrzeuge ausgestattet. [1, 2]

Welche Auswirkungen hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW hinsichtlich des übergeordneten Regionalplans Ruhr auf die Planungen der Stadt Dinslaken?

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW, welches den gesamten Regionalplan Ruhr aufgrund von Form- und Abwägungsfehlern für unwirksam erklärt hat, hat die Stadt Dinslaken unter erheblichen Zeit- und Handlungsdruck gesetzt. Da das 800-Wohneinheiten-Projekt auf dem ehemaligen Trabrennbahngelände rechtlich direkt auf diesem Regionalplan aufbaut, drohte ein vollständiger planerischer Stillstand. [1, 2, 3]

Die konkreten Auswirkungen und die Gegenstrategie der Stadt Dinslaken gestalten sich wie folgt:

⚡ Das akute Risiko: Rückfall in das Jahr 1999

Sollte das OVG-Urteil endgültig rechtskräftig werden, tritt für das Stadtgebiet automatisch der alte Gebietsentwicklungsplan aus dem Jahr 1999 (GEP 99) wieder in Kraft. Das Problem dabei: Im GEP 99 ist das Areal der Trabrennbahn nicht als Siedlungsbereich (Wohngebiet) ausgewiesen. Ohne Gegenmaßnahmen würde dem gesamten Bauprojekt die rechtliche Basis entzogen. [1, 2, 3]

🛡️ Die Dinslakener „Doppelstrategie“ zur Rettung des Quartiers

Um Rechtssicherheit zu erlangen und das Leuchtturmprojekt nicht zu gefährden, hat der Stadtrat in Sondersitzungen im September 2026 einstimmig eine zweigleisige Strategie beschlossen: [1]

  1. Ausnutzung des aktuellen Schwebezustands: Da der Regionalverband Ruhr (RVR) beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht hat, ist das OVG-Urteil noch nicht rechtskräftig. Sowohl der RVR als auch die Bezirksregierung Düsseldorf vertreten die Rechtsauffassung, dass der Regionalplan Ruhr bis zur endgültigen Entscheidung in Leipzig formal gültig bleibt. Dinslaken treibt die hauseigene Flächennutzungsplanänderung für die Rennbahn deshalb im Eilverfahren voran, um sie schnellstmöglich der Bezirksregierung zur Genehmigung vorzulegen, solange dieses rechtliche Zeitfenster offen ist. [1, 2, 3]
  2. Das „Zielabweichungsverfahren“ als Plan B: Für den Fall, dass der Regionalplan Ruhr vor dem Bundesverwaltungsgericht endgültig scheitert und der alte Plan von 1999 greift, bereitet Dinslaken parallel ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren vor. Damit will die Stadt bei der Bezirksregierung eine rechtliche Ausnahme erwirken, um die Trabrennbahn auch unter den alten 1999er-Bedingungen als Wohngebiet bebauen zu dürfen. [1]

⏳ Fazit

Das OVG-Urteil hat das Projekt nicht gestoppt, zwingt die Stadtverwaltung jedoch zu bürokratischen Sonderschichten und erhöht das juristische Risiko. Weil der RVR parallel bereits an einer Neuaufstellung des Regionalplans arbeitet, die jedoch realistisch erst 2029 rechtsgültig sein könnte, setzt Dinslaken alles daran, sein wichtigstes Stadtentwicklungsprojekt über Sondergenehmigungen vorzuziehen. [1, 2, 3]

Das Oberverwaltungsgericht NRW war eine Berufungsinstanz. Wer hatte vor dem Verwaltungsgericht geklagt?

Bei dem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW handelte es sich juristisch nicht um eine klassische Berufung gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts, sondern um ein sogenanntes Normenkontrollverfahren. Bei solchen Verfahren gegen übergeordnete Satzungen oder Raumordnungspläne (wie den Regionalplan Ruhr) ist das OVG in Münster direkt die erste und einzige gerichtliche Instanz im Land Nordrhein-Westfalen. [1, 2]

Das OVG verhandelte im Juni 2026 insgesamt drei parallel eingereichte Verfahren. Geklagt hatten eine Reihe von Akteuren, die sich vor allem gegen die im Plan festgelegten Abgrabungsflächen für Kies und Sand am Niederrhein wehrten: [1, 2, 3]

  1. Die betroffenen Kommunen: Eine gemeinsame Klage führten der Kreis Wesel sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden Kamp-Lintfort, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn, Alpen, Hünxe und Hamminkeln. [1]
  2. Die Rohstoffindustrie: Ein am Niederrhein ansässiges und dort tätiges rohstoffgewinnendes Unternehmen (unter anderem die Holemans GmbH aus Rees). [1, 2]
  3. Private Betroffene: Mehrere Eigentümer von Grundstücken aus der Gemeinde Hünxe, deren Flächen von den Kiesabbauplanungen betroffen waren. [1]
  4. Umweltverbände: Auch der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) hatte aufgrund massiver ökologischer Bedenken und vermeintlicher Verstöße gegen den Landesentwicklungsplan rechtliche Schritte eingeleitet. [1]

Da das OVG erhebliche handwerkliche Fehler in der Planung des Regionalverbands Ruhr (RVR) feststellte – unter anderem die Nutzung veralteter Daten zur Berechnung des Kiesbedarfs sowie einen formellen Fehler im Beteiligungsverfahren –, erklärten die Richter den gesamten Regionalplan Ruhr für unwirksam. [1, 2]

Mit welchen Begründungen hatten die Kläger Erfolg beim Normenkontrollverfahren?

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW stützte seine Entscheidung, den gesamten Regionalplan Ruhr für unwirksam zu erklären, auf eine Kombination aus formellen Verfahrensfehlern und inhaltlichen Abwägungsfehlern. [1, 2]

Die Urteilsbegründung listet die folgenden wesentlichen Punkte auf, mit denen die Kläger Recht bekamen:

1. Der formelle Fehler: Die „Druckbuchstaben-Klausel“ (Verfahrensfehler)

Der kurioseste, aber rechtlich schwerwiegendste handwerkliche Fehler geschah direkt zu Beginn des Planungsverfahrens. In den öffentlichen Bekanntmachungen des ersten Beteiligungsverfahrens hatte der Regionalverband Ruhr (RVR) festgelegt, dass handschriftliche Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern nur berücksichtigt würden, wenn sie in lesbaren Druckbuchstaben verfasst sind. [1, 2, 3]

  • Die Begründung des Gerichts: Der Senat bewertete dies als eine unzulässige Einschränkung der Beteiligungsrechte. Da auch Texte in herkömmlicher Schreibschrift perfekt lesbar sein können, stellte die Vorgabe eine rechtswidrige Hürde dar, die potenziell interessierte Bürger davon abgehalten hat, sich einzubringen. Ein solcher Mangel im Beteiligungsverfahren führt im deutschen Planungsrecht zur Unwirksamkeit des gesamten darauf aufbauenden Planwerks. [1, 2]

2. Veraltete Daten beim Rohstoffbedarf (Abwägungsfehler)

Die Kommunen am Niederrhein wehrten sich massiv gegen die Ausweisung von 17 neuen Baggerlöchern für den Kies- und Sandabbau. Das OVG gab ihnen inhaltlich recht: Die Prognose über den zukünftigen Rohstoffbedarf basierte auf einer veralteten Tatsachengrundlage. [1, 2, 3]

  • Die Begründung des Gerichts: Der RVR hatte den Bedarf für die kommenden Jahrzehnte fortgeschrieben, ohne die real sinkenden Bedarfe oder moderne Recycling-Quoten im Bausektor ausreichend einzupreisen. Eine rechtskonforme Planung erfordert jedoch zwingend die Nutzung der aktuellsten verfügbaren Daten zum Zeitpunkt des Planbeschlusses. [1, 2]

3. Ignorieren von „stillen Reserven“ (Abwägungsfehler)

Ein weiterer Abmangel bei der Festlegung der Abgrabungsflächen betraf bereits genehmigte, aber noch nicht genutzte Abbauflächen. [1]

  • Die Begründung des Gerichts: Das Gericht bemängelte, dass der RVR sogenannte „stille Reserven“ – also bestehende Abbaukontingente und Ausnahmegenehmigungen, die der Rohstoffindustrie ohnehin schon zur Verfügung standen – bei der Berechnung des neuen Flächenbedarfs schlichtweg unberücksichtigt gelassen hatte. Dadurch wurde eine künstliche, rechtlich nicht haltbare Maximierung der Flächenbevorratung betrieben. [1, 2, 3]

4. Defizite beim Klimaschutz im Umweltbericht

Auch die Umweltverbände (wie der BUND) erzielten in einem zentralen Punkt einen Erfolg: [1]

  • Die Begründung des Gerichts: Der dem Regionalplan beigefügte Umweltbericht wies ein eklatantes Prüfungsdefizit auf. Die mit dem großflächigen Kies- und Sandabbau verbundenen Treibhausgasemissionen und deren Auswirkungen auf das globale Klima waren nicht hinreichend ermittelt und bewertet worden. Das OVG stellte klar, dass eine solche Prüfung nicht einfach auf spätere, nachgelagerte Genehmigungsverfahren der lokalen Behörden verschoben werden darf, sondern bereits auf der obersten regionalplanerischen Ebene stattfinden muss. [1]

Warum scheiterte der ganze Plan?

Eigentlich richteten sich die Anträge der Kläger (wie des Kreises Wesel) nur gegen die Abschnitte zum Kiesabbau. Das OVG wendete jedoch die sogenannte Rechtsdogmatik der Gesamtunwirksamkeit an: Da die verfahrensrechtlichen Fehler (wie die Druckbuchstaben-Regel) das gesamte Zustandekommen des Plans betrafen und die Rohstoffplanung ein zentrales, nicht trennbares Element des Gesamtgefüges darstellte, musste das Gericht den kompletten Regionalplan Ruhr für ungültig erklären. [1, 2]

Bedeutet der wieder inkraft gesetzte Gebietsentwicklungsplan aus dem Jahr 1999 einen Baustopp für die geplanten Wohnungen auf der Trabrennbahn?

Nein, der theoretisch wieder inkraft gesetzte Gebietsentwicklungsplan von 1999 (GEP 99) bedeutet aktuell keinen Baustopp für das Wohnquartier auf der Trabrennbahn. Es gibt jedoch rechtliche Hürden, die die Planer unter enormen Zeitdruck setzen. [1, 2]

Dass es nicht zum Stillstand kommt, liegt an zwei wesentlichen Faktoren:

1. Das OVG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist im Moment noch ein „schwebendes Verfahren“. Da der Regionalverband Ruhr (RVR) eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt hat, besitzt das Urteil noch keine Rechtskraft. [1, 2]

  • Die Konsequenz: Sowohl der RVR als auch die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf vertreten die Rechtsauffassung, dass der moderne Regionalplan Ruhr (der das Wohnen auf der Rennbahn erlaubt) solange formal gültig bleibt, bis das oberste Gericht in Leipzig entschieden hat. Der alte Plan von 1999 regiert das Areal also faktisch noch nicht. [1, 2]

2. Dinslaken nutzt das Zeitfenster (Wettlauf gegen die Zeit)

Der Stadtrat von Dinslaken hat im September 2026 einstimmig beschlossen, die eigene Flächennutzungsplanänderung für das Trabrennbahn-Areal im Eilverfahren durchzupeitschen. [1]

  • Das Ziel: Die Stadt will den lokalen Plan fertigstellen und von der Bezirksregierung genehmigen lassen, während der Regionalplan Ruhr formell noch als wirksam gilt. Schafft die Stadt diesen Genehmigungsschritt rechtzeitig, ist die Trabrennbahn lokal als Wohngebiet rechtssicher verankert – selbst wenn der Regionalplan Ruhr später in Leipzig endgültig gekippt werden sollte. [1, 2]

Was passiert, wenn die Zeit nicht reicht?

Sollte die Genehmigung nicht rechtzeitig erfolgen und der alte GEP 99 tatsächlich wieder die alleinige Rechtsbasis werden, müsste die Stadt auf ihren „Plan B“ (das Zielabweichungsverfahren) zurückgreifen. Dinslaken würde dann bei der Bezirksregierung eine offizielle Ausnahme beantragen, um das Projekt trotz der alten 1999er-Vorgaben bauen zu dürfen. [1]

Zusammenfassend: Auf der Baustelle stehen die Bagger im Moment nicht still und die Planungen laufen auf Hochtouren. Das Urteil hat keinen Baustopp bewirkt, aber das Projekt in einen bürokratischen Sprint verwandelt. [1, 2]

Wie weit ist der aktuelle Rückbau fortgeschritten, sind die ersten Wohnungen fertig?

Nein, die ersten Wohnungen sind noch nicht fertig – tatsächlich steht dort noch kein einziges neues Gebäude. Das Projekt befindet sich derzeit in der Phase der Baureifmachung und der rechtlichen Vorbereitung.

Der aktuelle Stand vor Ort und im Zeitplan gliedert sich wie folgt:

🏗️ Der Status des Rückbaus (Fortgeschritten)

Der oberirdische Rückbau der alten Trabrennbahn-Infrastruktur ist zu großen Teilen bereits erfolgt: [1, 2]

  • Abgerissen: Die markanten Großgebäude wie die Zieltribüne, die grüne Halle, die Holzhalle, das Aktiven-Center sowie die alten Stallungen im westlichen Teil des Geländes wurden bereits komplett dem Erdboden gleichgemacht. [1, 2]
  • Aktuelle Arbeiten: Der Fokus liegt auf der Bauschuttaufbereitung direkt auf dem Areal. Um das Quartier nachhaltig und ressourcenschonend zu bauen (was dem Projekt das DGNB-Zertifikat in Platin eingebracht hat), wird das abgebrochene Material vor Ort sortiert, zerkleinert und für den späteren Unterbau der neuen Straßen und Plätze wiederaufbereitet. [1, 2]

⏳ Wann entstehen die ersten Wohnungen?

Da das Gelände rund 15 Hektar groß ist, wird das Quartier nicht auf einen Schlag, sondern in mehreren Bauabschnitten hochgezogen. [1]

  • Der aktuelle Zeitplan: Aktuell läuft noch die formelle Bauleitplanung (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan). Erst wenn diese Pläne trotz des juristischen Streits um den Regionalplan Ruhr rechtssicher beschlossen sind, können die Erschließungsarbeiten (Kanäle, Leitungen, Straßen) starten.
  • Baubeginn: Die bauliche Realisierung der ersten Hochbauten und Wohnhäuser ist grob ab 2026 / 2027 visiert. [1, 2]

Daher müssen sich die vielen Menschen, die sich bereits auf den Wartelisten der Stadt und im Wohnprojektenetzwerk für alternative Wohnformen registriert haben, noch gedulden. Bis die ersten Schlüssel übergeben werden, wird es schätzungsweise bis mindestens 2028 dauern. [1, 2]

Haben sich private Investoren beworben und verbindliche Vorverträge abgeschlossen?

Nein, es wurden noch keine verbindlichen Vorverträge mit privaten Investoren abgeschlossen. Das Projekt befindet sich aktuell noch nicht in der Phase der finalen Grundstücksvermarktung, da wesentliche rechtliche und finanzielle Voraussetzungen erst im Laufe des Jahres 2026 geschaffen wurden.

Die Bewerbungs- und Vertragslage stellt sich im Detail wie folgt dar:

1. Kein Abschluss von Vorverträgen wegen Haushaltskrise

Die Stadt Dinslaken befindet sich in der Haushaltsicherung. Aus diesem Grund durfte die städtische Flächenentwicklungsgesellschaft DIN FLEG mbH bis Anfang 2026 keine finanziellen Risiken eingehen oder weitreichende Verträge abschließen. Erst durch Ratsbeschlüsse im Frühjahr 2026 wurde das Projekt formal als „Haushaltssicherungsmaßnahme“ eingestuft, um überhaupt Gelder für die weitere Planung freizubekommen. [1, 2]

2. Strategiewechsel hin zum Teilverkauf an Investoren

Um die drohenden Erschließungskosten für die Stadt um rund sieben Millionen Euro zu senken, hat die Stadtverwaltung im Februar 2026 ein neues Vermarktungsszenario vorgeschlagen: [1]

  • Ein ca. 1,8 Hektar großer Teilbereich (der ehemalige Parkplatz im Süden) soll an einen privaten Investor verkauft werden.
  • Dieser Investor soll die Erschließung (Straßen, Kanäle) für diesen Abschnitt komplett auf eigene Kosten übernehmen, um das städtische Budget zu entlasten. [1]

3. Akutphase: Erst Baurecht, dann Verträge

Das Areal wurde zwar auf Immobilienmessen wie der polis Convention 2026 präsentiert, um das Interesse der Immobilienwirtschaft zu sondieren, ein offizielles, verbindliches Ausschreibungsverfahren für die Baufelder hat jedoch noch nicht stattgefunden. [1]

Der Grund dafür ist das deutsche Bauplanungsrecht: Da der Bebauungsplan noch erarbeitet wird und durch das jüngste Urteil zum Regionalplan Ruhr zusätzliche bürokratische Hürden zu nehmen sind, gibt es noch kein finales Baurecht. Seriöse private Investoren schließen verbindliche Kauf- oder Vorverträge in der Regel erst ab, wenn absolute Rechtssicherheit darüber besteht, was und in welchem Umfang gebaut werden darf. [1, 2]

Aktuell gibt es somit lediglich Absichtserklärungen, politisch beschlossene Vermarktungsrichtlinien und ein starkes Interesse – insbesondere von Bürgerbaugruppen aus dem Wohnprojektenetzwerk. Feste vertragliche Bindungen mit großen Bauträgern folgen erst im nächsten Schritt. [1, 2]

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